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Öffentlichkeitsarbeit 2016 Rauchwarnmelder


PowerPoint Präsentation Rauchwarnmelder

von Robert Fuchs vorgetragen am 07.04.2015 im Gasthaus Haslbeck.

Wir möchten uns auch auf diesen Weg nochmal für den tollen Vortrag bedanken.

(Zeitungsbericht siehe unten)

 


Rauchmelderpflicht in Bayern

Zusammenfassung

Einbaupflicht
- für Neu- und Umbauten: ab 01.01.2013
- für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2017
 
Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen
- Schlafräumen
- Kinderzimmern
- Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen
 
Verantwortlich
- für den Einbau: der Eigentümer
- für die Betriebsbereitschaft: der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter)

Gesetzliche Grundlage

Am 25.09.2012 wurde der “Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und des Baukammerngesetzes” (Drucksache 16/13683) im Bayerischen Landtag eingebracht.

Im Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf vom 25.09.2012 (Drucksache 16/13736) wird Einführung einer gesetzlichen Rauchwarnmelderpflicht gefordert. Der Antrag sieht vor, dem Art. 46 BayBO (Wohnungen) folgenden Absatz zuzufügen:

(4) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Die Gesetzesänderung wurde am 11.12.2012 vom Ministerpräsidenten unterzeichnet und am 17.12.2012 im Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 23/2012 (S. 633ff) bekanntgeben. Die Gesetzesänderung trat in Bezug auf Art. 46 BayBO am 1. Januar 2013 in Kraft.
Damit ist der Einbau von Rauchwarnmeldern in Bayern ab dem 01.01.2013 in Neubauten gesetzlich verpflichtend. Für die Nachrüstung bestehender Wohnungen läuft eine Übergangsfrist bis 31.12.2017.

Das Bayrische Staatsministerium des Innern als Oberste Baubehörde hat im Januar ergänzende “Hinweise zur Rauchwarnmelderpflicht für Wohnungen” herausgegeben (siehe Downloads im Kasten rechts). Es wird in dem Schreiben unter anderem klargestellt, dass die Übergangfrist bis zum 31.12.2017 für neue Wohnungen und Gebäude mit offiziellem Baubeginn vor dem 01.01.2013 gilt. Ausnahme sind Sonderbauten, wie zum Beispiel Hochhäuser, für die das Datum der Baugenehmigung als Stichtag zählt.

Stand: Mai 2013 – Alle Angaben ohne Gewähr

Quelle: www.rauchmelderpflicht.eu

 Weiter Info unter:

www.rauchmelder-lebensretter.de


 Kein Luxus, sondern Lebensretter

Feuerwehren informierten über Funktion und Einbau von Rauchwarnmeldern

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Vorstand Anton Mayer und Kommandant Josef Ottl
bedankten sich beim Referenten Robert Fuchs.

 

Herrngiersdorf/Sandsbach. (hm) Der Einbau von Rauchwarnmelder in Privatwohnungen ist kein Luxus, sondern hat seine Funktion als bewährter Lebensretter bereits in hunderten von Fällen nachgewiesen. Diese wichtige Form des Brandschutzes in den eigenen Wänden war der Tenor eines Vortrages von Robert Fuchs aus Saal bei einer von den beide Gemeindefeuerwehren aus Herrngiersdorf und Sandsbach gemeinsam organisierten, gut besuchten Vortragsveranstaltung am Donnerstagabend im Gasthaus Haslbeck in Semerskirchen.

Der Vorsitzende des Feuerwehrvereins Herrngiersdorf, Anton Mayer, konnte zu dem Vortrag rund 50 Zuhörer im Gasthaus Haslbeck begrüßen. Die Feuerwehren Herrngiersdorf und Sandsbach haben sich zu dieser Informationsveranstaltung für die Bevölkerung entschlossen, weil sie überzeugt davon sind von der Wichtigkeit des Einbaues von Rauchwarnmelder in Wohnungen als Selbstschutz für deren Bewohner.

Der Referent Robert Fuchs, selbst aktiver Feuerwehrmann in Saal und Mitglied des Feuerwehrteams der Landkreisführung, begann damit, dass der Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen nach Artikel 46 der Bayerischen Bauordnung für Neubauten ab dem 1. Januar 2013 vorgeschrieben ist und bei Bestandsbauten eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2017 besteht. Die hierzu einzubauenden Rauchwarnmelder müssen der DIN EuroNorm 14604 entsprechen. Ziel seines Vortrages sei es, die Zuhörer vom sofortigen Einbau von Rauchwarnmeldern als bewährte Lebensretter in Wohnungen zu überzeugen. Jährlich sterben in Deutschland rund 600 Personen in Zusammenhang mit Bränden. Viele davon durch den gefährlichen Brandrauch, der lautlos, schnell und absolut tödlich ist. Hinzu kommt, dass der menschliche Geruchssinn im Schlaf ausgeschaltet ist und damit als vermeintlicher Warnmelder völlig ausfällt. Genau hier setzt der Rauchwarnmelder als Lebensretter an, der durch seinen schrillen, durchdringenden Warnton die Bewohner aus dem Schlaf holt und damit die Grundvoraussetzung für die schnelle erforderliche Flucht aus der brennenden Wohnung schafft.

Ein Rauchwarnmelder muss optisch und aktustisch alarmieren. Ermöglicht wird das durch einen Lichtstrahl in Verbindung mit einer Fotozelle. Der eindringende Rauch unterbricht den Lichtstrahl und führt zur Auslösung des Rauchwarnmelders.

Besondere Bedeutung kommt aber der richtigen Montage zu, die möglichst an der Decke inmitten des Raumes erfolgen soll. Dabei müssen aber Abstände zu Lampenschirmen, Raumteiler und Deckeneinbauten beachtet werden. Häufige Ursachen für Störungen sind die Montagen über Herden, im Bereich von Zugluft, Staub- und Nikotinbelastungen sowie auch unsaubere, vermüllte Wohnungen. Ein guter Rauchmelder, so Robert Koch, sollte nach einem Thermo-optischen Detektionsverfahren funktionieren, einen großen Testknopf haben sowie über eine Langzeitbatterie verfügen. Ein monatlicher Funktionstest, regelmäßige Sichtkontrollen sowie ein Austausch nach rund zehn Jahren sind die notwendigen Wartungsmaßnahmen.

Robert Fuchs beendete seinen interessanten Vortrag mit Tipps zur Verhütung von Bränden, zu denen abschaltbare Steckerleisten und das stromlos Schalten von Standby-Geräten gehört. Zudem sollten Lithium-Ionen-Akkus nur geladen werden, wenn dies auch überwacht werden kann. Das Mitnehmen von Ipads ins Bett und das Rauchen im Bett können lebensgefährlich werden.

Zum Abschluss bedankte sich Vorstand Anton Mayer beim Referenten Robert Fuchs für den engagierten Vortrag und überreichte ihm zusammen mit Kommandant Josef Ottl einen Präsentkorb.

Quelle: Allgemein Laber-Zeitung Seite 25 vom 11.04.2016 / Link zum Original Zeitungsbericht ...